Dachlawinen
Dachlawinen
Dachlawinen
Grundsätzlich muss ein Hausbesitzer zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht alle zumutbaren Vorkehrungen treffen, um eine Gefährdung durch Dachlawinen möglichst zu verhindern. Kommt es dennoch dazu, dass ein vor dem Haus parkendes Auto durch herabstürzende Schneemassen beschädigt wird, haftet der Hauseigentümer zu 50 Prozent, denn auch einem Autofahrer ist zuzumuten, bei erkennbar untypischen Schneemengen auf einem Hausdach, sein Auto an einer ungefährlicheren Stelle zu parken.